Fragen und Antworten zur OBS


Welche Schuljahrgänge umfasst die Oberschule?

Die Oberschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10.


Schulzweigbezogen, jahrgangsbezogen oder fachleistungsdifferenziert – was bedeuten diese Begriffe?

Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule

jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung

oder

überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

erteilt werden.

Der schulzweigbezogene Unterricht soll ab dem 9. Schuljahrgang überwiegen.

Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Dabei erfolgt im Verlauf der Schuljahrgänge zunehmend die Einrichtung von Fachleistungskursen in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. In den Schuljahrgängen 9 und 10 wird der Unterricht in einem der naturwissenschaftlichen Fächer Physik oder Chemie auf unterschiedlichen Anforderungsebenen erteilt.

Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig) unterrichtet werden können oder der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.


Wie groß sind die Klassen in den Oberschulen?

Die Schülerhöchstzahl ist auf 28 festgelegt.


Welche Fremdsprachen bietet die Oberschule an?

Die Schülerinnen und Schüler der Oberschule erhalten ab dem 5. Schuljahrgang durchgängig Unterricht im Fach Englisch als
1. Fremdsprache.

Die Oberschule bietet die 2. Fremdsprache – in der Regel Französisch – als Wahlpflichtkursangebot ab dem 6. Schuljahrgang an.


Welche besonderen Unterrichtsschwerpunkte bietet die Oberschule an?

Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Die Oberschule bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine berufliche Ausbildung oder den Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Fachoberschule, berufliches Gymnasium) sowie auch auf den Übergang in ein allgemein bildendes Gymnasium vor. Sie bietet in den Schuljahrgängen 9 und 10 folgende Unterrichtsschwerpunkte an:

-  einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung mit Kooperationspartnern
   wie z. B. berufsbildenden Schulen, der Berufsberatung der Arbeitsagenturen, Kammern und Betrieben,

-  die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales,


Wie gestaltet die Oberschule das berufsorientierende und berufsbildende Angebot?

Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und beruflichen Bildung sind u. a. Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Unterricht in Kooperation mit berufsbildenden Schulen, berufspraktische Projekte sowie praxisorientierte Lernphasen innerhalb des Fachunterrichts. Dabei hat die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagenturen, den berufsbildenden Schulen, den Kammern und Betrieben einen besonderen Stellenwert im Prozess der erfolgreichen Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.

Ab dem 7. Schuljahrgang führt die Oberschule berufsorientierende, ab dem 9. Schuljahrgang zusätzlich berufsbildende Maßnahmen durch.

Jede Oberschule führt im 8. Schuljahrgang ein Kompetenzfeststellungsverfahren für Schülerinnen und Schüler durch. Die Ergebnisse sind Grundlage der berufsorientierenden und berufsbildenden Maßnahmen und geben Hinweise für die individuelle Förderung und die Berufswegeplanung der Schülerinnen und Schüler.

Berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen werden

- für Schülerinnen und Schüler, die an einem Profilangebot teilnehmen, an mindestens insgesamt 30 Tagen,

- für Schülerinnen und Schüler, die am berufspraktischen Schwerpunkt teilnehmen, an mindestens insgesamt 60 Tagen
  durchgeführt.

Die Teilnahme an berufsorientierenden und berufsbildenden Maßnahmen wird in einem Nachweis (z. B. Berufswahlpass) dokumentiert, den jede Schülerin und jeder Schüler führt.


Welche Aufgaben haben die an den Oberschulen eingesetzten Sozialpädagogen?

Die an Oberschulen eingesetzten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterstützen die Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen.


Hat jede Oberschule ein Ganztagsangebot?

Eine Oberschule kann nach § 23 Abs. 1 NSchG mit Genehmigung der Schulbehörde als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.


Was ist der Unterschied zwischen einer offenen, teil- oder voll gebundenen Ganztagsschule?

In der offenen Ganztagsschule ist die Teilnahme am Ganztagsangebot freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot entschieden haben, sind mindestens für die Dauer eines Schulhalbjahres zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.

In der teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an zwei bis drei Tagen pro Woche an den außerunterrichtlichen Angeboten teilzunehmen.

In der voll gebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an vier bis fünf Tagen pro Woche an den schulischen Angeboten teilzunehmen.


Wie ist der Unterricht in der Oberschule organisiert?

Das Unterrichtsangebot der Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und Wahlunterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

In den Schuljahrgängen 5 und 6 kann der Unterricht jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) erteilt werden. Auf Antrag der Schule kann der Unterricht bereits im 5. Schuljahrgang oder ab dem 6. Schuljahrgang in den Fächern Mathematik und Englisch oder in einem der beiden Fächer in Fachleistungskursen auf zwei Anforderungsebenen (Grund- und Erweiterungskurs) erteilt werden.

In den Schuljahrgängen 7 und 8 wird der Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf zwei Anforderungsebenen erteilt. Nach Entscheidung der Schule kann das Fach Deutsch im 7. Schuljahrgang noch jahrgangsbezogen unterrichtet werden.

In den Schuljahrgängen 9 und 10 wird der Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf zwei Anforderungsebenen erteilt. Die Schule entscheidet über eine weitere mögliche Fachleistungsdifferenzierung in einem der naturwissenschaftlichen Fächer Physik oder Chemie.


Gibt es in der Oberschule besondere Angebote?

In den Sachfächern kann der Unterricht fremdsprachig erteilt werden (bilingualer Unterricht), wenn sichergestellt ist, dass auch ausschließlich deutschsprachig erteilter Unterricht besucht werden kann. Bilingualer Unterricht bedeutet, dass beispielsweise der Unterricht im Fach Erdkunde in englischer Sprache erteilt wird.

In jedem Schuljahr soll an mehreren Schultagen Projektunterricht durchgeführt werden.

Im Rahmen des Wahlunterrichts kann jede Oberschule zusätzlich Arbeitsgemeinschaften anbieten, die in besonderem Maße die Interessen und Neigungen der Schüler berücksichtigen und Anregungen für die Freizeitgestaltung geben.


Welche Abschlüsse kann mein Kind an einer Oberschule erwerben?

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines allgemein bildenden
  Gymnasiums, einer Integrierten oder Kooperativen Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang)
  berechtigt.

- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

Der Erwerb eines Abschlusses setzt die erfolgreiche Teilnahme an den zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im 9. Schuljahrgang Deutsch und Mathematik) sowie einer mündlichen Prüfung in einem weiteren zugelassenen Prüfungsfach nach Wahl der Schülerin oder des Schülers voraus.


Welche schulischen Anschlussmöglichkeiten gibt es nach der 9. bzw. 10. Klasse der Oberschule?

Abhängig vom jeweils an der Oberschule erworbenen Abschluss sind die Schülerinnen und Schüler zum Übergang in eine berufsbildende Schule oder in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums, einer Gesamtschule bzw. eines beruflichen Gymnasiums berechtigt.

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